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Richtlinie gegen Sklaverei

Diese Richtlinie zu Menschenhandel und Sklaverei (diese Richtlinie) legt unsere Pflichten fest, unsere Nulltoleranz gegenüber Menschenhandel und Sklaverei zu beachten und durchzusetzen.

Wir verpflichten uns, unsere Geschäftstätigkeit ethisch und ehrlich auszuüben und Systeme einzuführen und durchzusetzen, die sicherstellen, dass Menschenhandel und Sklaverei jederzeit verhindert werden. Moderne Sklaverei ist ein Verbrechen und eine Verletzung grundlegender Menschenrechte. Wir erkennen an, dass sie verschiedene Formen annehmen kann, wie Sklaverei, Leibeigenschaft, Zwangs- und Pflichtarbeit sowie Menschenhandel, die alle gemeinsam haben, dass einer Person durch eine andere die Freiheit entzogen wird, um sie zum persönlichen oder kommerziellen Vorteil auszubeuten.

Richtlinienerklärung

Wir verfolgen eine Nulltoleranz gegenüber moderner Sklaverei und verpflichten uns, in all unseren geschäftlichen Aktivitäten und Beziehungen ethisch und integer zu handeln. Wir streben danach, wirksame Systeme und Kontrollen einzuführen und durchzusetzen, um sicherzustellen, dass moderne Sklaverei in keiner Weise innerhalb unserer Organisation stattfindet.

Wir verpflichten uns außerdem, Transparenz in unserem Geschäft zu gewährleisten und sicherzustellen, dass unser Vorgehen mit unseren Offenlegungspflichten nach allen einschlägigen geltenden Gesetzen zur Bekämpfung moderner Sklaverei übereinstimmt. Wir erwarten dieselben hohen Standards von all unseren Auftragnehmern, Lieferanten und sonstigen Geschäftspartnern. Im Rahmen unserer Vertragsprozesse nehmen wir ausdrücklich Verbote gegen den Einsatz von Zwangs-, Pflicht- oder durch Menschenhandel verschleppten Arbeitskräften sowie gegen Personen, die in Sklaverei oder Leibeigenschaft gehalten werden – sowohl Erwachsene als auch Kinder – auf, und wir erwarten, dass unsere Lieferanten diese Anforderungen an ihre eigenen Lieferanten weitergeben.

Für wen gilt diese Richtlinie?

Diese Richtlinie gilt für alle Mitarbeitenden (unabhängig davon, ob temporär, befristet oder unbefristet), Berater, Auftragnehmer, Auszubildende, abgeordnete Mitarbeiter, Heimarbeiter, Gelegenheitskräfte, Zeitarbeitskräfte, Freiwillige, Praktikanten, Agenten, Sponsoren oder sonstige mit uns (einschließlich Dritter) verbundene Personen sowie für unsere Tochtergesellschaften und deren Beschäftigte, unabhängig von ihrem Standort. Diese Richtlinie gilt außerdem für unsere Führungskräfte, Treuhänder, Vorstands- und/oder Ausschussmitglieder auf jeder Ebene.

Im Rahmen dieser Richtlinie bezeichnet 'Dritte' jede Person oder Organisation, die wir treffen und mit der wir zusammenarbeiten. Dazu zählen tatsächliche und potenzielle Kunden, Auftraggeber, Lieferanten, Vertriebspartner, Geschäftskontakte, Agenten, Berater sowie staatliche und öffentliche Stellen – einschließlich deren Berater, Vertreter und Amtsträger sowie Politiker und andere öffentliche Akteure.

Alle Vereinbarungen mit Dritten unterliegen klaren vertraglichen Bedingungen, einschließlich konkreter Bestimmungen, die den Dritten verpflichten, Mindeststandards und -verfahren in Bezug auf Menschenhandel und Sklaverei einzuhalten.

Minderungsmaßnahmen

Im Rahmen unserer Initiative zur Identifizierung und Minderung des Risikos von Menschenhandel und Sklaverei haben wir Systeme eingerichtet, um routinemäßig:

  • Potenzielle Risiken in Geschäfts- und Lieferketten identifizieren und bewerten
  • Risiko von Sklaverei und Menschenhandel in unseren Lieferketten mindern
  • Potenzielle Risikobereiche in unseren Lieferketten überwachen; und
  • Schützen Sie Mitarbeitende oder Personen, die Verdacht oder Kenntnisse über Menschenhandel oder Sklaverei melden.

Anliegen melden

Wenn Sie den Verdacht auf Menschenhandel oder Sklaverei haben, werden Sie gebeten, Ihre Bedenken so früh wie möglich zu melden.

Kommunikation

Diese Richtlinie und unsere Null‑Toleranz‑Politik werden allen Lieferanten, Auftragnehmern, Geschäftspartnern und sonstigen Dritten zu Beginn der Geschäftsbeziehungen und gegebenenfalls danach klar kommuniziert.

Aufzeichnungen führen

Wir führen detaillierte und genaue Aufzeichnungen über alle Meldungen und die ergriffenen Maßnahmen im Zusammenhang mit Hinweisen auf Menschenhandel oder Sklaverei.

Überwachung und Überprüfung

Unsere internen Kontrollsysteme und -verfahren zur Verhinderung von Menschenhandel und Sklaverei werden regelmäßig geprüft, um ihre Wirksamkeit in der Praxis zu gewährleisten. Notwendige Verbesserungen werden so bald wie möglich umgesetzt.

Sensibilisierungsprogramm

Neben der Schulung wichtiger Mitarbeitender sensibilisiert die Organisation auch für Probleme moderner Sklaverei, indem sie Informationen zur Weitergabe und Verbreitung im Mitarbeitenden-Intranet erstellt, darunter:

  • Die Grundprinzipien des Modern Slavery Act 2015
  • Wie Mitarbeitende Sklaverei und Menschenhandel erkennen und verhindern können
  • Wie Mitarbeitende potenzielle Fälle von Sklaverei oder Menschenhandel den zuständigen Stellen innerhalb der Organisation melden können;

Verifizierung

Alle neuen Lieferantenbeziehungen unterliegen den üblichen Due‑Diligence‑Anforderungen, wie dem Nachweis der Geschäftsadresse, eines Ausweises und eines Bankkontos. Wird bei einem Lieferanten ein Risiko moderner Sklaverei in seinen Abläufen festgestellt, verlangt unser Beschaffungsprozess eine sofortige weitergehende Untersuchung; wird das Vorhandensein von Sklaverei in den Aktivitäten des Lieferanten bestätigt, wird die Beziehung unverzüglich beendet.

Zur Kunden‑Due‑Diligence muss bei der Anmeldung bestätigt werden, dass die Kunden über 18 Jahre alt sind.